Gleichbehandlungsbericht der E.ON Energie AG
Gemäß § 8 Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz hat der Gleichbehandlungsbeauftragte die Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms der E.ON Energie AG zu überwachen. Hierzu legt er der Regulierungsbehörde jährlich einen Bericht vor und veröffentlicht ihn. Sie können sich hier den Gleichbehandlungsbericht als PDF-Datei herunterladen.
